Allgemeine Geschäftsbedingungen EKULIT

Elektrotechnik Karl-Heinz Mauz GmbH
Felix-Wankel-Str. 35
73760 Ostfildern

Geltungsbereich

Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften sind nachfolgende Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten sie als angenommen.

Auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, gelten entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers als ausgeschlossen.

Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

Liefer- oder Qualitätsmanagementvereinbarungen ersetzen die nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht und sind nur gültig, sofern sie von uns ausdrücklich anerkannt wurden. In den Fällen sich widersprechender Vereinbarungen gelten allein die nachstehenden Klauseln.

Vertragsinhalt

Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, Preise und sonstige vorvertragliche Mitteilungen sind freibleibend. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Informationen, Prospektinhalte, Merkblätter und anwendungstechnische Hinweise werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht Vertragsbestandteil. Sie sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Für Inhalt und Umfang eines Vertrages, der zum Gewerbebetrieb eines Unternehmers gehört, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

Wir sind berechtigt, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse des Produkts als sachdienlich erweisen.

Bei Auftragserhöhung können günstigere Staffelpreise nur dann eingeräumt werden, wenn der Auftrag von uns noch nicht bearbeitet wurde. Auftragskürzungen oder Auftragsstornierungen sind nur mit unserem Einverständnis möglich.

Preise

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preisangaben ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss berechtigen uns, diese im gleichen Umfang weiterzugeben.

Unsere Preise gelten für Lieferungen ab Ostfildern – ohne Verpackung. Bei Preisabsprachen gilt: Ist für die Lieferung oder Leistung nach Vertragsschluss ein Zeitraum von mehr als vier Monaten vereinbart, können wir gleichwohl die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren, wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10% des vereinbarten Preises übersteigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Sofern wir schriftlich einen Festpreis zugesagt haben, sind wir hieran gebunden.

Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferung so schnell wie möglich. Mit dem Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beginnt die Ausführungszeit, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.

Durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sowie höhere Gewalt (bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, etc.), auch wenn diese bei Vorlieferern eintreten, verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, die Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.
Sofern auf Grund der oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar wird, wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung frei, den Auftraggeber zu beliefern. Dauert die Ausführungsverzögerung länger als acht Wochen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Schadenersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei geworden ist oder sich die Auftragsausführungszeit verlängert und der Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt der Umstände hierauf hingewiesen wurde.

Bei eigenem Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet.
Ist der Vertrag mit einem Unternehmer abgeschlossen, ist unsere Haftung jedoch auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern die Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen erfolgt.
Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner am Tag der Abnahme unserer Lieferung oder bei Übersendungen nach Übergabe an den Spediteur über. Dies gilt auch für Teilabnahmen, wenn diese nach Art und Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vorgenommen werden können.

Sofern vom Auftraggeber oder nach den Umständen des Vertrages keine Abnahme verlangt wird, gilt die Leistung nach Ablauf von zehn Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung oder nach Übergabe durch den Frachtführer als abgenommen. Die Inbetriebnahme oder die Verarbeitung unserer Lieferungen ersetzt die Abnahme. Dies gilt auch für Teilabnahmen. Wegen geringfügiger Mängel kann die Abnahme nicht verweigert oder verzögert werden.

Wird die Leistung auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Auftraggeber über. Die hieraus resultierenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung sowie weitere etwaig erforderliche Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Auftraggeber zu tragen.

Zahlung

Die von uns erbrachten Leistungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung fällig und zu zahlen spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang, es sei denn, es wurden andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt.

Für den Fall des Verzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

Sämtliche Zahlungen dürfen nicht an Vertreter, sondern nur an uns erfolgen.

Vorauszahlungen respektive Abschlagszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Nicht pünktlich geleistete Zahlungen berechtigen uns, die weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.

Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt lediglich erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber. Diskont- und Wechselspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

Uns steht bei Teilleistungen das Recht zu, entsprechende Teilzahlungen anzufordern.

Gehört der Vertrag zum Betrieb eines Unternehmers, werden unsere sämtlichen Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag (Abbestellung durch den Auftraggeber), ohne dass wir hierzu einen Grund gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind bzw. entgangen sind. Die Berechnung erfolgt dann nur in nachgewiesener Höhe.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er nur dann berechtigt ist mit einer Gegenforderung aufzurechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Eigentumsvorbehalt

Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern sie neuwertig ist.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber tritt der Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung

Gehört der Vertrag zum Gewerbebetrieb eines Unternehmers, so hat dieser die von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und etwaige Mängel mitzuteilen. Es gilt § 377 HGB.

Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag respektive Minderung oder Nacherfüllung.

Bei verzögerter, verweigerter oder mehrmalig misslungener Nacherfüllung bleibt das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des vereinbarten Preises unberührt.

Wir haften nicht für natürliche Abnutzung oder für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder chemischer, physikalischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen. Für vom Auftraggeber beigestellte Produkte oder Leistungen übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.

Haftung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen, werden mit Ausnahme von Körperschäden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.

Für den Fall, dass der Vertrag zum Gewerbebetrieb eines Unternehmers gehört, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.

Jegliche Haftung unsererseits für Schäden durch unsere Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.

Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sind uns unverzüglich schriftlich zwecks Abstellung anzuzeigen, da anderenfalls keinerlei Rechte hieraus abgeleitet werden können.

Beratungen durch unser Personal oder durch von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden des Kunden, welche z. B. in Verbindung mit der Lieferung und dem Einbau unserer Waren entstehen, sofern nicht zwingend gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche unserer Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gehört der Vertrag zum Betrieb eines Unternehmers, so ist ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmender Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.
Der Schutz an uns übermittelter Daten erfolgt im Rahmen uns auferlegter gesetzlicher und vertraglicher Pflichten.

Sonstiges

Unsere Planungsunterlagen und Angebote unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zu Schadenersatzleistungen verpflichtet.

Grundsätzlich sind wir berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmer zu bedienen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • doneLautsprecher
  • doneSignalgeber
  • donePiezosummer
  • doneMiniatursummer
  • doneMikrofone
  • doneHörkapseln
  • doneUltraschallsensoren
  • doneTemperatursicherungen
  • doneVibrationsmotoren
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